Organisation
Agrotec Bern übernimmt die Organisation und die Durchführung des Qualifikationsverfahrens (QV) für die Berufe Landmaschinenmechaniker/in, Baumaschinemechaniker/in und Motorgerätemechaniker/in. Für die Durchführung und Organisation des QV und ÜK ist eine Nichtkantonale Prüfungskommission (NKPK) eingesetzt. Die NKPK besteht aus mindestens 3 jedoch höchstens 7 Mitgliedern. Die NKPK konstituiert sich selbst. Sie wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Die NKPK bestimmt die Prüfungsleitung.
Aufgaben der NKPK
Die NKPK sorgt für die ordnungsgemässe Durchführung des Qualifikationsverfahrens (QV) gemäss den geltenden Verordnungen über die berufliche Grundbildung und Qualifikationsverfahren in den Berufen Landmaschinenmechaniker/in, Baumaschinenmechaniker/in und Motorgerätemechaniker/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Die Prüfungen umfassen die berufspraktischen und berufskundlichen Fächer gemäss Bestimmungen des entsprechenden eidgenössischen Reglements.
Zulassung Dritter
Die NKPK entscheidet über den Zutritt von Dritten zu den Prüfungen.
Durchführung der Überbetrieblichen Kurse (ÜK)
Die NKPK ist verantwortlich für die Durchführung der ÜK gemäss Bildungsplan für die Berufe Landmaschinen-, Baumaschinen- und Motorgerätemechaniker./in. Die Dienstleistung zur Kurserteilung wird im Bildungszentrum des AM Suisse in Aarberg eingekauft.
Abrechnung
Die NKPK führt eine eigenständige Rechnung, welche jährlich den Mitgliedern des Fachverbands Agrotec Bern vorgelegt wird.